Fernwartung Go2Assist

Die ASNTECH GmbH bietet für Ihre Kunden die Möglichkeit der Fernwartung an. Hierzu setzen wir grundsätzlich das professionelle, sichere und plattformunabhängige Werkzeug Go2Assist der Firma LogMeIn Ireland Limited (https://get.gotoassist.com/de-de) ein.

Nachdem Sie unsere Mitarbeiter telefonisch kontaktiert haben, klicken Sie zur Sitzungsaufnahme bitte auf den Link https://www.fastsupport.com/ und geben Sie hier Ihren Namen und die von unserem Mitarbeiter telefonisch mitgeteilte Sitzungsnummer ein.

Für die weiteren Einrichtungs- und Kontaktaufnahmeschritte, folgen Sie bitte den Anweisungen und Hilfen, die Ihnen angezeigt werden. Gerne helfen wir Ihnen weiter, sofern Sie dies wünschen.

Rechtlicher Hinweis
Durch die Nutzung unserer Fernwartungsdienste erklärt sich die Person, zu der die Fernwartung aufgebaut wird (Fernwartungsnehmer), automatisch bereit, dass die ASNTECH GmbH, deren Vertreter und Mitarbeiter im Gesamten und auch einzeln, Haftung für Schäden nur in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit für Handlungen der Personen, die zum Fernwartungsnehmer eine Fernwartung aufbaut (Fernwartungsgeber) zu vertreten hat. Gänzlich ausgenommen sind Haftungen, die nachweislich auf technische Mängel der Werkzeuge zur Fernwartung (Fernwartungssoftware) ansich zurückzuführen sind. Ferner stimmt der Fernwartungsnehmer automatisch, im Zweifel auch stillschweigend, dem Zugriff, der Änderung an Konfigrationen und Daten auf seinem Zielsystem (in Netzwerken in Zweifel auf alle netzwerkbildenden Komponenten und alle erreichbaren Ziele des Zielnetzwerkes) ansich vollumfänglich zu, sofern der betreffende Zugriff bzw. Änderung für die Auftragserfüllung (Zweck der Fernwartung) tatsächlich und technisch erforderlich ist. Er stimmt für den Einsatz der Fernwartungssoftare „Go2Assist“ weiterhin einer Aufzeichnung und Speicherung der Sitzungsdaten zum Zwecke der Auswertung, des Beweises und der Abrechnung für einen Zeitraum von bis zu 365 Tagen zu. Danach werden die gespeicherten Aufzeichnungen automatisch gelöscht. Diese sind im Detail:

Sitzungsdatum, Sitzungstyp, Firmenname, Technikername, Abonnement, Technikerhostname, Interne Techniker-IP, Externe Techniker-IP, Sitzungsbeginn, Sitzungsende, Dauer, Name des Kunden, Computerhostname, Interne Kunden-IP, Externe Kunden-IP, Host-MAC, Technikernotizen, Abrechnungsinformationen, Sitzungs-ID

Beim Aufbau der Fernwartung mit der Fernwartungssoftware „Go2Assist“ stimmt der Fernwartungsnehmer ferner einer Aufzeichnung der Sitzung in Videoform und deren Speicherung für bis zu 90 Tagen während und nach Stattfinden der Fernwartung zum Zwecke der Auswertung und des Beweises zu. Hiernach werden die Aufzeichnungen automatisch gelöscht. Die ASNTECH GmbH erklärt an dieser Stelle Ihre vollumfängliche Beachtung der geltenden Datenschutzrechte (siehe hierzu auch Datenschutzerklärung). Eine Haftung in Fällen, in denen eine Weitergabe, Veröffentlichung bzw. ein Zugriff der durch die Fernwartungssoftware „Go2Assist“ erhobenen Sitzungs- und Videodaten an unberechtigte Dritte stattfand oder findet und hierdurch dem Fernwartungsnehmer beweisbarer Schaden entstand, ist nur dann in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns durch den Fernwartungsgeber gegeben, wenn die unberechtigte Weitergabe, Veröffentlichung bzw. der unberechtigte Zugriff zweifelsfrei nicht durch tatsächliche oder technische Ursachen, die der Fernwartungsnehmer oder der Hersteller der Fernwartungssoftware zu vertreten hat, verursacht wurde. In allen anderen Fällen der Fernwartungen, die sich nicht der Fernwartungssoftware „Go2Assist“ bedienen (VPN-Sitzungen usw.), hat die ASNTECH GmbH, deren Vertreter und Mitarbeiter Gesamt und einzeln, Haftung und Schäden, die wegen tatsächlicher oder technischer Mängel der Fernwartungseinrichtungen des Fernwartungsnehmers oder eines Dritten entstehen, nur dann in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise zu vertreten, wenn eine unberechtigte Weitergabe, Veröffentlichung bzw. ein unberechtigter Zugriff dem Fernwartungsnehmer nachweisliche tatsächliche Schäden zufügt und der Fernwartungsgeber durch den Fernwartungsnehmer in Form eines schriftlichen Wartungsvertrages mit der Instandhaltung und Pflege der Fernwartungseinrichtungen beauftragt war.